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   FG Münster, 04.07.2013 - 3 K 1311/12 Erb   

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FG Münster, 04.07.2013 - 3 K 1311/12 Erb (https://dejure.org/2013,37312)
FG Münster, Entscheidung vom 04.07.2013 - 3 K 1311/12 Erb (https://dejure.org/2013,37312)
FG Münster, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 3 K 1311/12 Erb (https://dejure.org/2013,37312)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 06.05.2015 - II R 36/13

    Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt -

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 4. Juli 2013  3 K 1311/12 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Münster, 28.08.2014 - 3 K 744/13

    Anwendung der gesonderten Wertfeststellung zum Zwecke der Schenkungssteuer

    Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des BFH (vgl. nur Urteil vom 16.12.2009 II R 44/08, BFH/NV 2010, 690) als auch des 3. Senats des FG Münster (vgl. Urteile vom 04.07.2013 3 K 1804/12 Erb, EFG 2013, 1868; vom 04.07.2013 3 K 1309/12 Erb, juris; vom 04.07.2013 3 K 1311/12 Erb, juris; vom 24.05.2012 3 K 1771/11 Erb, EFG 2012, 2033; vom 19.06.2008 3 K 5062/06, EFG 2008, 1734; s. auch Fumi, EFG 2013, 1872) sind im Fall der Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchs an einem Kommanditanteil im Regelfall sowohl der Nießbraucher als auch der nießbrauchsbelastete Gesellschafter regelmäßig Mitunternehmer, da beide Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können.
  • FG Münster, 28.08.2014 - 3 K 745/13

    Durchführung der gesonderten Wertfeststellung für Zwecke der Schenkungssteuer

    Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des BFH (vgl. nur Urteil vom 16.12.2009 II R 44/08, BFH/NV 2010, 690) als auch des 3. Senats des FG Münster (vgl. Urteile vom 04.07.2013 3 K 1804/12 Erb, EFG 2013, 1868; vom 04.07.2013 3 K 1309/12 Erb, juris; vom 04.07.2013 3 K 1311/12 Erb, juris; vom 24.05.2012 3 K 1771/11 Erb, EFG 2012, 2033; vom 19.06.2008 3 K 5062/06, EFG 2008, 1734; s. auch Fumi, EFG 2013, 1872) sind im Fall der Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchs an einem Kommanditanteil im Regelfall sowohl der Nießbraucher als auch der nießbrauchsbelastete Gesellschafter regelmäßig Mitunternehmer, da beide Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können.
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   FG Münster, 04.11.2013 - 3 K 1311/12 Erb   

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